Versicherungsrecht
- Haftpflichtversicherung
- Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsversicherung
- Lebensversicherung
- Hausratsversicherung
- Rentenversicherung
Das Versicherungsrecht umfasst insbesondere das Kfz-Haftpflichtversicherungsrecht sowie die Kraftfahrzeugversicherung/Kaskoversicherung sowie das Personenversicherungsrecht und Sachversicherungsrecht (Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Feuerversicherung, Gebäudeversicherung u.a.).
Nach Eintritt eines Versicherungsfalles (Schadenfall) sollte der Versicherer den eingetretenen Schaden schnell und unbürokratisch regulieren. Tatsächlich ist dies jedoch nicht immer der Fall. So wird z.B. häufig mit der angeblichen Verletzung von Obliegenheitspflichten versucht, eine Schadenregulierung abzulehnen. Im Bereich der Berufsunfhähigkeitsversicherung wird häufig der Eintritt des Versicherungsfalles bestritten oder eine Verweisung auf andere Berufsfelder vorgenommen.
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche vertreten wir Sie gegenüber allen Versicherern mit der notwendigen Entschlossenheit gerichtlich und außergerichtlich.
Ihre Ansprechpartner:
RA Andreas Lösche
Fachanwalt für Verkehrsrecht
RA Rainer Rockenstein
Fachanwalt für Verkehrsrecht