Rechtsanwaltskanzlei Rockenstein • Lösche & Koll.
Rechtsanwälte - Fachanwälte
- Ihre Partner in Sachen Recht -
Wir sind an den Standorten Regensburg, Amberg und Straubing für Sie da!
Kanzlei RegensburgTel.: 0941 / 5 19 55Kumpfmühler Straße 44 |
Kanzlei StraubingTel.: 09421 / 300 880Ludwigsplatz 36 |
Kanzlei AmbergTel.: 09621 / 60 33 180Emailfabrikstr. 12 |
Bei uns finden Sie insbesondere Fachanwälte für
ARBEITSRECHT - STRAFRECHT (Strafverteidiger) - VERKEHRSRECHT - FAMILIENRECHT
NEWS - Kanzlei Amberg
Ab dem 01.11.2022 wird Frau Rechtsanwältin Selina Riemer, Fachanwältin für Strafrecht, ihre Tätigkeit bei uns aufnehmen.
NEWS - Kanzlei Regensburg
Die Presse (MZ Regensburg) berichtete über das Urteil des Amtsgerichts Regensburg vom 18.10.2021 im Fall des "Robin Hood der Parkwächter".
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Wir sind mit unserer Kanzlei am Standort Regensburg Anfang Juli 2020 von der Kumpfmühler Str. 63 in die Kumpfmühler Str. 44 (ehemalige Raiffeisenbank) direkt am Marktplatz Kumpfmühl umgezogen.
Die neuen Räume sind ebenerdig und barrierefrei. Zudem sind die Räume klimatisiert.
Parkplätze finden Sie direkt vor der Kanzlei am Kumpfmühler Markt oder in der Kumpfmühler Straße.
- Kanzlei Regensburg am Kumpfmühler Markt
- Kanzlei Amberg im Emailfabrik-Gebäude
Rechtstipp - Arbeitsrecht
Wenn Sie als Arbeitnehmer eine ordentliche oder außerordentliche bzw. fristlose Kündigung erhalten ist Eile geboten. Eine Kündigung muss binnen drei Wochen vor dem Arbeitsgericht mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden, um Rechtsnachteile zu vermeiden. Wird diese dreiwöchige Frist nach § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) verpasst, gilt die ausgesprochene Kündigung regelmäßig nach § 7 KSchG als von Anfang an wirksam! Mit anderen Worten: Dann ist der Ofen aus!
Sollten Sie daher als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, sollten Sie umgehend einen Besprechungstermin mit einer unserer Kanzleien vereinbaren. Wenn Sie in unserer Anwaltskanzlei anrufen, erwähnen Sie bitte bei der Terminvereinbarung, dass Sie eine Kündigung erhalten haben und bitte auch, wann Sie diese Kündigung erhalten haben. Sie erhalten sodann umgehend einen Besprechungstermin.
Heben Sie bitte auch bei Zustellung der Kündigung per Brief oder Einwurfeinschreiben den Briefumschlag auf! Nehmen Sie diesen zusammen mit der Kündigung, Ihrem Arbeitsvertrag und den letzten Lohnabrechnungen zum ersten Besprechungstermin mit.
Unseren Kinospot im Verkehrsrecht finden Sie hier!