Anwaltskanzlei Rockenstein • Lösche & Kollegen

Verkehrsrecht

  • Unfallregulierung (Sach- und Personenschäden)
  • Teil- und Vollkaskoschäden
  • Bußgeldverfahren
  • Verkehrsstraftaten
  • Fahrerlaubnisrecht
  • MPU
  • Verkehrszivilrecht
  • Kfz-Kauf/Kfz-Verkauf
  • Sachmängelgewährleistung
  • Versicherungsrecht
  • "VW-Abgasskandal"-Fälle

Unfallregulierung

  • Schadensmeldung
  • Schadenabrechnung mit Unfallgegner und Versicherung
  • Sachschaden
  • Personenschaden
  • Schmerzensgeld
  • Haushaltsführungsschade
  • Erwerbsschaden / Verdienstausfall
  • Teil- und Vollkaskoschäden

Jeder Verkehrsteilnehmer kann in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Dann wird ein kompetenter Partner benötigt und es empfiehlt sich, sich unverzüglich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden.

Bei einer Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei Rockenstein, Lösche & Kollegen werden wir die Ihnen zustehenden Ansprüche ermitteln und unverzüglich bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen.

Oft stehen dem Unfallbeteiligten neben den regelmäßig bekannten Ansprüchen (Reparaturkosten, Schmerzensgeld) auch weitere Ansprüche (z. B. Haushaltsführungsschaden, Kostenpauschalen, Nutzungsausfall u.a.) zu.

Die Rechtsanwaltskosten sind Teil Ihres Schadensersatzanspruches gegen die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung und werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners entsprechend der Verursachungsquote übernommen.

Falls Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, können Sie sofort einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens aufsuchen. Die Rechtsanwaltskosten sind Teil Ihres Schadensersatzanspruchs und müssen von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners entsprechend der gegnerischen Verursachungsquote übernommen werden.

Im Fall der Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei Rockenstein, Lösche & Kollegen wird ein Verkehrsunfall kompetent und zügig reguliert und Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung durchgesetzt. Im Regelfall gelingt dies, ohne ein gerichtliches Verfahren durchführen zu müssen.

Aber auch in Bußgeldverfahren (z.B. Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichtverstöße, Unterschreitung des Mindestabstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug u. a.) stehen wir gerne mit unserem Fachwissen und unserem Rat zur Seite. Es kann beispielsweise gelingen, die Verhängung eines Fahrverbotes zu beseitigen.

Auch in Verkehrsstrafsachen (z.B. fahrlässige Körperverletzung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder unter Alkohol oder Drogen u. a.) können wir Ihre Verteidigung übernehmen und Ihre Interessen vertreten.

Kinospot 2016 unser Kanzlei: Video

Die Rechtsanwälte Rockenstein und Lösche sind Fachanwälte für Verkehrsrecht, Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein e. V. und Vertrauensanwälte der Kfz-Innungen Oberpfalz (Rechtsanwalt Rockenstein) und Niederbayern (Rechtsanwalt Lösche). Beide sind zudem Fachanwälte für Strafrecht und Rechtsanwalt Lösche ist darüber hinaus Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein e.V..

Ihre Ansprechpartner:

RA Andreas Lösche

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Vertrauensanwalt der Kfz-Innung Niederbayern

RA Rainer Rockenstein

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Vertrauensanwalt der Kfz-Innung Oberpfalz

RA Dr. Christian Bartsch

RA Tugay Kara

RA Philipp Lerchl