Rechtsanwaltskanzlei Rockenstein • Lösche & Koll.
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Wir sind an den Standorten Regensburg, Amberg und Straubing für Sie da!
Kanzlei RegensburgTel.: 0941 / 5 19 55Kumpfmühler Straße 44 |
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Bei uns finden Sie insbesondere Fachanwälte für
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Rechtstipp - Arbeitsrecht
Wenn Sie als Arbeitnehmer eine ordentliche oder außerordentliche bzw. fristlose Kündigung erhalten ist Eile geboten. Eine Kündigung muss binnen drei Wochen vor dem Arbeitsgericht mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden, um Rechtsnachteile zu vermeiden. Wird diese dreiwöchige Frist nach § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) verpasst, gilt die ausgesprochene Kündigung regelmäßig nach § 7 KSchG als von Anfang an wirksam! Mit anderen Worten: Dann ist der Ofen aus!
Sollten Sie daher als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, sollten Sie umgehend einen Besprechungstermin mit einer unserer Kanzleien vereinbaren. Wenn Sie in unserer Anwaltskanzlei anrufen, erwähnen Sie bitte bei der Terminvereinbarung, dass Sie eine Kündigung erhalten haben und bitte auch, wann Sie diese Kündigung erhalten haben. Sie erhalten sodann umgehend einen Besprechungstermin.
Heben Sie bitte auch bei Zustellung der Kündigung per Brief oder Einwurfeinschreiben den Briefumschlag auf! Nehmen Sie diesen zusammen mit der Kündigung, Ihrem Arbeitsvertrag und den letzten Lohnabrechnungen zum ersten Besprechungstermin mit.
Unseren Kinospot im Verkehrsrecht finden Sie hier!